Viele Steuerberater haben eine Belegschaft.
Wir eine Gemeinschaft.
Wertschätzung ist für uns mehr als nur ein Wort! Wir schätzen einander und unsere Klienten! Aus voller Überzeugung und mit hoher fachlicher Kompetenz arbeiten wir Tag für Tag für unsere
Klienten. Die größte Freude ist für uns, wenn Klienten mit Begeisterung über uns sprechen.
Höchste Qualität, Aufrichtigkeit und Integrität sind bei uns mehr als nur Grundwerte. Dafür stehen wir!
Mit diesem Anspruch werden wir für unsere
Klienten in diesen Bereichen tätig.
Auditax – am Puls der Zeit
Unsere Leistungen
Wir von Auditax in Mödling suchen für Sie die beste Buchhaltungsvariante.
Wie können wir Ihnen den Alltag erleichtern?
Spezialisiert auf Unternehmer wissen wir worauf es ankommt!
Legen Sie mit einer Gründungsberatung von Auditax den Grundstein für Ihren unternehmerischen Erfolg!
Wir analysieren die Strukturen Ihres Unternehmens und passen diese an aktuellen Anforderungen an.
Mit uns haben Sie erfahrene Partner an Ihrer Seite, die Sie in Finanzstrafrechtsverfahren kompetent berät.
Auditax ist Ihr erfahrener und leistungsstarker Steuerberater in Mödling, der Ihre Rechtsmeinung durchsetzt.
Auditax geht mit Ihnen gemeinsam konsequent gegen nicht korrekte Steuerbescheide vor.
Steuern können nicht komplett vermieden werden. Steuerbelastungen lassen sich aber durchaus optimieren. Wir überlegen uns wie Ihre Steuern optimiert werden können.
Steuernews
Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand
Großreparaturen bei umsatzsteuerfreier Veräußerung eines Gebäudes
Um Diskussionen mit dem Finanzamt wegen zu berichtigender Vorsteuern zu vermeiden, sollten Sie bei Sanierungen im Gebäudebereich zeitnahe Dokumentationen machen und vorab klären, ob es sich bei dabei um eine Großreparatur handelt.
Meldepflicht für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten
Land- und Forstwirte dürfen im Zusammenhang mit ihrer landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit eine Reihe von selbständigen „Zusatztätigkeiten“ ausüben, für die sie in einem gewissen Rahmen keinen Gewerbeschein benötigen. Betriebsführende, die solche land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten ausüben, müssen ihre jährlichen Bruttoeinnahmen (inklusive Umsatzsteuer und ohne Berücksichtigung von Ausgaben) bis spätestens 30.4.2025 an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) melden.
Gewinnausschüttungen in GSVG-Beitragsgrundlage?
Gewinnausschüttungen an geschäftsführende Gesellschafter einer wirtschaftskammerzugehörigen GmbH sind in die Berechnung der Beitragsgrundlage für die GSVG-Pflichtversicherung einzubeziehen.
Auditax Steuerberatung
Guntramsdorfer Straße 103
2340 Mödling