Verlässliche Steuerberatung für Handwerksbetriebe
Wir kümmern uns praxisnah um Buchhaltung, Lohn und Steuern, damit Sie sich auf Aufträge und Ihr Team konzentrieren können.
Fokus auf praxisnahe Lösungen für Handwerksbetriebe
Umfassende Unterstützung in allen wirtschaftlichen Belangen
Beratung zu Mitarbeiterführung und Lohnnebenkosten

Kommen Ihnen diese Situationen bekannt vor?
Sie möchten nichts aufschieben und Ihre Steuern immer im Griff haben.
Geschwindigkeit ist nicht nur auf der Baustelle, sondern auch in Ihren steuerlichen Belangen wichtig. Sie müssen wissen, wo Sie stehen und worauf Sie sich einstellen müssen.
Bürokratie frisst Zeit und Nerven.
Der bürokratische Berg, der mit Ihrem Handwerksbetrieb einhergeht, kann überfordernd sein.
Zu wenig aktive steuerliche Gestaltung
Sie wissen, dass Sie das Vehikel Steuern nicht optimal für sich nutzen, Ihnen fehlt aber das Know-How, wie Sie es besser machen.
Ihnen fehlt jemand, der wirklich zuhört und mitdenkt.
Sie bekommen Listen statt Antworten, Paragraphen statt Klarheit. Dabei brauchen Sie jemanden, der Verantwortung mitträgt.

Ihr Handwerksbetrieb immer im Griff mit einem Partner, der wirklich zuhört
Wir hören Ihnen aktiv zu und denken vorausschauend mit
Wir übernehmen Verantwortung, denken voraus und schützen Sie vor bösen Überraschungen.

Wir halten Ihnen den Rücken frei
Wir bringen Struktur in Zahlen, Prozesse und Termine, damit Sie wissen, wo Sie stehen und sich auf Ihre Kund:innen, Ihr Team und Ihr Geschäft konzentrieren können.
Aktive steuerliche Gestaltung
Von der richtigen Rechtsform über Investitionsentscheidungen bis hin zur Ausübung von Wahlrechten haben Sie viele Möglichkeiten Ihre Steuerbelastung aktiv zu gestalten. Gehen wir es gemeinsam an.
Immer einen Schritt voraus
Mit effizienten Prozessen und vorausschauender Planung immer genau wissen, wo Sie stehen und was steuerlich auf Sie zukommt.

Sie entscheiden, wie wir Sie betreuen
Klare Abläufe, verständliche Sprache, keine Überraschungen. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren.
01Wir begleiten Sie
Sie regeln die steuerlichen Angelegenheiten in Zusammenhang mit Ihrem Handwerksbetrieb selbst. Wir stehen Ihnen dabei als Sparringpartner auf Augenhöhe zur Seite und sorgen dafür, dass Sie nichts übersehen.
Volle Kontrolle bei Ihnen
Keine Verständnis- oder Wissenslücken mehr
02Wir entlasten Sie
Das Rechnungswesen Ihres Handwerksbetriebes in sicheren Händen – Sie müssen sich keine Gedanken über die laufende Buchhaltung, Lohnverrechnung oder Steuererklärung machen. Wir managen Bürokratie und Steuern für Sie zu 100%.
Sorgenfrei
Top versorgt mit geringem Aufwand
03Wir sind Ihre ausgelagerte Rechnungswesenabteilung
Laufende digitale Verarbeitung Ihrer Daten – von Beleg bis steuerlicher Beurteilung. Klare Ansprechpartner, keine Ausfälle, keine Engpässe. Unser Team deckt alles ab und gleicht Schwankungen intern aus.
Zahlungen im Griff
Stabil ohne Ausfälle
Warum auditax?
selbst machen
Manuelle Abläufe mit Excel, Belegen und viel Aufwand
Suchen Antworten, bekommen aber keine Klarheit.
Entscheiden allein, oft im Blindflug.
Ein kleiner Fehler kann große Folgen haben.
Digitale Prozesse, konsequent automatisiert
Wir sprechen Klartext – ehrlich und auf Augenhöhe.
Wir übernehmen Verantwortung und bleiben dran.
Wir schützen Sie vor bösen Überraschungen
andere Berater
Einzelne digitale Tools, Prozesse bleiben kompliziert
Fachjargon statt Klartext.
Verantwortung endet beim Notwendigsten.
Reagieren erst, wenn der Schaden passiert ist.
Erfolgreich führen ist leichter, wenn man dabei nicht allein ist.

Sie haben noch offene Fragen?
Hier finden Sie klare Antworten auf die wichtigsten Themen rund um Ihren Handwerksbetrieb. Und wenn etwas nicht dabei ist – wir sind nur einen Anruf oder Klick entfernt.
Welche steuerlichen Vorteile habe ich bei der Anschaffung neuer Maschinen?
Die Anschaffung neuer Maschinen bringt steuerliche Vorteile, da die Kosten über die Abschreibung geltend gemacht werden können. Je nach Investition sind auch beschleunigte Abschreibungen oder Investitionsbegünstigungen möglich.
Welche Variante für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem Unternehmen und der geplanten Nutzung ab.
Wie funktioniert die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer?
Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn Ihr Umsatz 55.000 € pro Jahr nicht überschreitet. In diesem Fall verrechnen Sie keine Umsatzsteuer und müssen auch keine an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug können Sie keine Vorsteuer abziehen. Ob die Regelung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Kostenstruktur und Ihren Kund:innen ab.
Welche Kosten kann ich für meinen Betrieb absetzen?
Sie können alle Kosten absetzen, die betrieblich veranlasst sind – also Ausgaben, die direkt mit Ihrem Unternehmen und der Einnahmenerzielung zusammenhängen. Typische Beispiele sind Miete, Arbeitsmittel, Telefon und Internet, Fahrzeugkosten, Fremdleistungen, Fachliteratur, Versicherungen, Sozialversicherungsbeiträge sowie Zinsen und Bankspesen.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Betrieb übergeben oder verkaufen möchte?
Wenn Sie Ihren Betrieb übergeben oder verkaufen möchten, sollten Sie frühzeitig planen. Steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte spielen dabei eine große Rolle.
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung, bewerten die steuerlichen Folgen und helfen Ihnen, die Übergabe oder den Verkauf sauber umzusetzen.
Wie schreibe ich eine korrekte Rechnung?
Eine korrekte Rechnung muss folgende Pflichtangaben enthalten:
- Name und Adresse des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers
- Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Leistungsbeschreibung und Leistungsdatum
- Nettobetrag
Bei umsatzsteuerpflichtigen Rechnungen zusätzlich:
- Umsatzsteuersatz und -betrag
- UID des leistenden Unternehmens
Die UID des Leistungsempfängers ist erforderlich:
- im Inland bei Rechnungen über 10.000 € brutto an Unternehmen
- bei innergemeinschaftlichen Leistungen innerhalb der EU (immer)
Bei innergemeinschaftlichen Leistungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Auf der Rechnung muss z. B. stehen:
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)“. Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist ein Hinweis wie „umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“ erforderlich.
Bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung darf auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Auf der Rechnung muss z. B. stehen:
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)“. Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist ein Hinweis wie „umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“ erforderlich.
Wie läuft die Zusammenarbeit in der Buchhaltung konkret ab?
1. Datenaustausch über das Online-Portal: Sie laden Ihre Belege sicher im DSGVO-konformen Portal hoch und erhalten Auswertungen.
2. Automatisierte Bankbewegungen: Bankdaten werden direkt vom Server abgerufen.
3. Import von Programmdaten: Daten aus Fakturierungsprogrammen und Online-Portalen werden integriert.
4. Zusammenführung & Auswertung: Alle Daten und Belege werden in unserer Software zusammengeführt.
5. Optional: Überweisungen & Mahnwesen: Auf Wunsch erstellen wir Überweisungsdateien und verwalten offene Posten.
6. Individuelles Reporting: Das monatliche Reporting wird auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Wir automatisieren Prozesse und reduzieren Ihren Aufwand.