Mit Ihrem Immobiliengewerbe steuerlich optimal aufgestellt
Wir sorgen vorausschauend dafür, dass Ihr Immobilienunternehmen steuerlich sinnvoll, durchdacht und rechtssicher strukturiert ist.
langjährige Erfahrung mit Immobilienprojekten
Persönliche Erfahrung mit Bauherrenprojekten
Tiefe Kenntnisse im Bereich Immobilienbesteuerung

Kommen Ihnen diese Situationen bekannt vor?
Überfordernde Bürokratie
Der bürokratische Berg, der mit Ihrem Immobilienunternehmen einhergeht, kann überfordernd sein.
Sie sind unzufrieden mit Ihrem Profit
Immobilien bringen durch die hohen Kosten, Investitionen und ungenutzten steuerlichen Vorteile zu wenig Profit.
Die Gefahr steckt im Detail
Sie versuchen, alles richtig zu machen, und dennoch übersehen Sie Dinge. Steuerlich waren Sie bereits mit bösen Überraschungen konfrontiert.
Schwankende Abgabenbelastung je nach Marktsituation
Schwankende Einnahmen und Ergebnisse führen zu unterschiedlich hohen Abgaben und erschweren die Planung.

Der ideale steuerliche Partner für Ihr Immobilienunternehmen
Ihr:e persönliche:r Expert:in nimmt Sie an der Hand
Wir setzen der Unklarheit ein Ende. Ihr:e persönliche:r Expert:in weiß zu jeder Zeit genau, was zu tun ist und berät Sie auf Augenhöhe.

Mehr Profit für Sie durch ganzheitliche steuerliche Optimierung
Immobilienunternehmen unterliegen einer Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen. In Abhängigkeit der Tätigkeit, der Rechtsform und der Beteiligten ergeben sich andere Folgen. Mit unserem ganzheitlichen Ansatz erarbeiten wir Ihre Optionen und optimieren damit Ihre steuerliche Position.
Keine blinden Flecken und böse Überraschungen mehr
Wir kennen die Hürden, Verpflichtungen, Nebengebühren, umsatzsteuerliche Besonderheiten und sonstige Stolpersteine eines Immobilienunternehmens und wissen, wie damit umzugehen ist. Damit Sie nachts wieder ruhig schlafen können.
Volle Klarheit über Ihre Abgaben
Sie wissen jederzeit, welche steuerlichen Auswirkungen Ihre Ergebnisse haben und können vorausschauend planen.

Sie entscheiden, wie wir Sie betreuen
Klare Abläufe, verständliche Sprache, keine Überraschungen. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren.
01Wir begleiten Sie
Sie regeln die steuerlichen Angelegenheiten in Zusammenhang mit Ihrem Immobilienunternehmen selbst. Wir stehen Ihnen dabei als Sparringpartner auf Augenhöhe zur Seite und sorgen dafür, dass Sie nichts übersehen.
Volle Kontrolle bei Ihnen
Keine Verständnis- oder Wissenslücken mehr
02Wir entlasten Sie
Das Rechnungswesen Ihres Immobilienunternehmens in sicheren Händen – Sie müssen sich keine Gedanken über die laufende Buchhaltung, Lohnverrechnung oder Steuererklärung machen. Wir managen Bürokratie und Steuern für Sie zu 100%.
Sorgenfrei
Top versorgt mit geringem Aufwand
Warum auditax?
selbst machen
Manuelle Abläufe mit Excel, Belegen und viel Aufwand
Suchen Antworten, bekommen aber keine Klarheit.
Entscheiden allein, oft im Blindflug.
Ein kleiner Fehler kann große Folgen haben.
Digitale Prozesse, konsequent automatisiert
Wir sprechen Klartext – ehrlich und auf Augenhöhe.
Wir übernehmen Verantwortung und bleiben dran.
Wir schützen Sie vor bösen Überraschungen
andere Berater
Einzelne digitale Tools, Prozesse bleiben kompliziert
Fachjargon statt Klartext.
Verantwortung endet beim Notwendigsten.
Reagieren erst, wenn der Schaden passiert ist.
Ein Immobilienunternehmen erfolgreich führen ist leichter, wenn man dabei nicht allein ist.

Sie haben noch offene Fragen?
Hier finden Sie klare Antworten auf die wichtigsten steuerlichen Themen rund um Ihr Immobilienunternehmen. Und wenn etwas nicht dabei ist – wir sind nur einen Anruf oder Klick entfernt.
Wann ist die Vermietung von Gewerbeimmobilien umsatzsteuerpflichtig?
Grundsätzlich ist die Vermietung von Grundstücken umsatzsteuerfrei.
Es gibt aber wichtige Ausnahmen, bei denen Umsatzsteuer anfällt, zum Beispiel bei:
- Vermietung zu Wohnzwecken (meist 10 %)
- Garagen und Parkplätzen (20 %)
- Maschinen und ähnlichen Einrichtungen (20 %)
- Beherbergung (Hotel, Pension, Zimmer mit Frühstück – 10 %)
- Campingvermietung (10 %)
- kurzfristiger Vermietung bis zu 14 Tagen
Alle anderen Vermietungen – etwa von Büros, Geschäftsräumen, Ordinationen, Lagern oder Schulen – sind in der Regel unecht umsatzsteuerbefreit. Das heißt: Sie verrechnen keine Umsatzsteuer, können dafür aber auch keine Vorsteuer abziehen. Alternativ kann die Option zur Umsatzsteuerpflicht ausgeübt werden, welche wohlüberlegt sein muss. Informieren Sie sich bei einem Beratungsgespräch über die Auswirkungen.
Soll ich privat oder mit einer Immobiliengesellschaft kaufen?
Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht. Ob ein Kauf privat oder über eine Immobiliengesellschaft sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab – etwa Einkommen, Finanzierung, Nutzung oder Vorsorge. Wir vergleichen die finanziellen Auswirkungen und beziehen auch Ihre persönliche Situation mit ein. So finden Sie die Lösung, die wirklich zu Ihnen passt.
Wann sind die Einnahmen und die Ausgaben zu erfassen?
Einnahmen und Ausgaben werden nach dem Zufluss-/Abflussprinzip erfasst. Das heißt: Einnahmen zählen im Jahr, in dem sie Ihnen zufließen, Ausgaben im Jahr, in dem Sie sie bezahlen. Kosten können auch vor Beginn der Vermietung (Vorwerbungskosten) oder nach deren Ende (Nachwerbungskosten) steuerlich abzugsfähig sein.
Wie wirkt sich die Nutzung der Immobilie durch das eigene Unternehmen steuerlich aus?
Wird eine Immobilie gewerblich genutzt, gehört sie zum Betriebsvermögen. Bei teilweiser Nutzung können Sie nur den betrieblich genutzten Anteil steuerlich geltend machen. Dieser wird mit 2,5 % pro Jahr abgeschrieben. Laufende Kosten sind Betriebsausgaben, kleinere Investitionen können sofort abgesetzt werden. Achtung bei gemischter Nutzung: Wird die Wohnfläche zu weniger als zwei Dritteln privat genutzt, kann die Hauptwohnsitzbefreiung verloren gehen.
Welche steuerlichen Vorteile bringt eine Immobiliengesellschaft?
Immobiliengesellschaften gibt es als Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Bei einer GmbH oder AG werden Gewinne mit 23 % besteuert, was besonders bei hoher Fremdfinanzierung Vorteile bringen kann, weil mehr Mittel für die Kredittilgung bleiben. In bestimmten Fällen lassen sich außerdem Grunderwerbsteuer-Effekte optimieren, etwa bei Anteilsübertragungen.