Mit Ihrem Consulting Business steuerlich optimal aufgestellt
Wir entwickeln maßgeschneiderte, rechtssichere Steuerkonzepte.
Damit Sie sich auf Ihre Kund:innen und Ihr Wachstum konzentrieren können.
langjährige Erfahrung mit Freelancern, Beratern und Vermittlern
Steuerliche Optimierung durch ganzheitlichen Ansatz
Mitdenken statt abarbeiten

Kommen Ihnen diese Situationen bekannt vor?
Angst vor Nachzahlungen bei übersehenen Steuern oder Fristen
Ein einziger Fehler kann teuer werden. Den Überblick, wann was fällig wird, haben Sie längst verloren.
Papierkram frisst Zeit und Nerven.
Sie wollen an Ihrem Business arbeiten – nicht an Formularen. Trotzdem stapeln sich Fristen, Belege und Abgaben.
Zu wenig aktive steuerliche Gestaltung
Sie wissen, dass Sie das Vehikel Steuern nicht optimal für sich nutzen, Ihnen fehlt aber das Know-How, wie Sie es besser machen.
Ihnen fehlt jemand, der wirklich mitdenkt.
Sie bekommen Listen statt Antworten, Paragraphen statt Klarheit. Dabei brauchen Sie jemanden, der Verantwortung mitträgt.
Die Sozialversicherungsbeiträge sind ein Rätsel
Die SVS-Beiträge sind bald höher als Sie verdienen? Kann das richtig sein und kann man das nicht steuern?
Jede Steuererklärung bringt neue Überraschungen
Da eine Nachzahlung, dort eine Gutschrift. Am Bescheid steht ein anderer Betrag, als erwartet? Warum werden noch Zinsen vorgeschrieben?

Damit Sie Ihr Consulting Business fliegen lässt
Damit Sie ruhig schlafen können
Wir übernehmen Verantwortung, denken voraus und schützen Sie vor bösen Überraschungen.

Wir halten Ihnen den Rücken frei.
Wir bringen Struktur in Zahlen, Prozesse und Termine, damit Sie wissen, wo Sie stehen und sich auf Ihre Kund:innen und Ihr Wachstum konzentrieren können. Wir machen die Abgaben für Ihr Business planbar.
Aktive steuerliche Gestaltung
Von der richtigen Rechtsform über Gestaltung der Einkünfte, bis hin zu Zurechnung der Einkünfte bei höchstpersönlichen Leistungen oder Vertragsgestaltung haben Sie viele Möglichkeiten, Ihre Steuern aktiv zu gestalten.
Digital aber persönlich
Alles läuft effizient online, Sie haben aber immer fixe Ansprechpartner:innen, die Ihr Unternehmen wirklich kennen.

Sie entscheiden, wie wir Sie betreuen
Klare Abläufe, verständliche Sprache, keine Überraschungen. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren.
01Wir begleiten Sie
Sie regeln die steuerlichen Angelegenheiten in Zusammenhang mit Ihrem Consulting Business selbst. Wir stehen Ihnen dabei als Sparringpartner auf Augenhöhe zur Seite und sorgen dafür, dass Sie nichts übersehen.
Volle Kontrolle bei Ihnen
Keine Verständnis- oder Wissenslücken mehr
02Wir entlasten Sie
Das Rechnungswesen Ihres Consulting Business in sicheren Händen – Sie müssen sich keine Gedanken über die laufende Buchhaltung, Lohnverrechnung oder Steuererklärung machen. Wir managen Bürokratie und Steuern für Sie zu 100%.
Sorgenfrei
Top versorgt mit geringem Aufwand
Warum auditax?
selbst machen
Manuelle Abläufe mit Excel, Belegen und viel Aufwand
Suchen Antworten, bekommen aber keine Klarheit.
Entscheiden allein, oft im Blindflug.
Ein kleiner Fehler kann große Folgen haben.
Digitale Prozesse, konsequent automatisiert
Wir sprechen Klartext – ehrlich und auf Augenhöhe.
Wir übernehmen Verantwortung und bleiben dran.
Wir schützen Sie vor bösen Überraschungen
andere Berater
Einzelne digitale Tools, Prozesse bleiben kompliziert
Fachjargon statt Klartext.
Verantwortung endet beim Notwendigsten.
Reagieren erst, wenn der Schaden passiert ist.
Erfolgreich beraten ist leichter, wenn man dabei nicht allein ist.

Sie haben noch offene Fragen?
Hier finden Sie klare Antworten auf die wichtigsten Themen rund um Ihr Consulting Business. Und wenn etwas nicht dabei ist – wir sind nur einen Anruf oder Klick entfernt.
Muss ich als Berater Umsatzsteuer abführen?
Ja – aber erst, wenn Sie die Kleinunternehmergrenze von 55.000 € pro Jahr überschreiten. Wenn absehbar ist, dass Sie diese Grenze erreichen, kann es sinnvoll sein, von Anfang an Umsatzsteuer zu verrechnen.
Bin ich Selbständiger, Werkvertragsnehmer, echter oder freier Dienstnehmer?
Das hängt davon ab, was vereinbart ist und wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wird. In manchen Fällen ist die Abgrenzung nicht eindeutig und kann erst durch eine Klärung bei ÖGK oder SVS erfolgen.
Als Selbständiger bzw. Werkvertragsnehmer schulden Sie ein konkretes Arbeitsergebnis und nutzen Ihre eigenen Arbeitsmittel.
Echte oder freie Dienstnehmer stellen hingegen ihre Arbeitskraft zur Verfügung, unterliegen Weisungen und haben grundsätzlich auch ohne konkretes Ergebnis Anspruch auf Entgelt.
Warum wird einen Abzugsteuer/Quellensteuer vom Kunden einbehalten?
Bei grenzüberschreitenden Beratungsleistungen kann es zu einer Verpflichtung zum Einbehalt von Abzugsteuern durch den Auftraggeber kommen. Damit sichert das jeweilige Land dessen Besteuerungsanspruch ab. Meistens lässt sich der Einbehalt verhindern, indem das Formular ZS-Q1 samt Beilagen dem Auftraggeber übermittelt wird.
Welche Kosten kann ich als Consultant absetzen?
Als Consultant können Sie alle betrieblich veranlassten Kosten absetzen – also Ausgaben, die mit Ihrer Tätigkeit und der Einnahmenerzielung zusammenhängen.
Typische Betriebsausgaben sind zum Beispiel Fremdleistungen, Telefon und Internet, Arbeitsmittel, Pkw-Kosten oder Kilometergeld, Diäten, Fachliteratur, Sozialversicherungsbeiträge, Bankspesen und Zinsen.
Alternativ kann eine Pauschalierung der Betriebsausgaben gewählt werden, wir machen einen Günstigkeitsvergleich.
Wie können Fahrtkosten berücksichtigt werden?
Als selbständiger Consultant können Sie betriebliche Fahrten steuerlich absetzen. Abzugsfähig sind entweder die tatsächlichen Kosten (z. B. Bahn, Flug, Taxi) oder – bei Nutzung eines Kfz – die laufenden Fahrzeugkosten inkl. Abschreibung bzw. Leasing, abzüglich eines Privatanteils.
Wird ein privates Auto nur gelegentlich (unter 50 %) betrieblich genutzt, können Sie alternativ das amtliche Kilometergeld von 0,50 € pro Kilometer ansetzen.
Können Ausgaben für Nächtigung und Diäten abgesetzt werden?
Ja, Nächtigungskosten und Diäten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen absetzen.
Tagesdiäten stehen nur bei einer steuerlichen „Reise“ zu, also wenn Sie mindestens 25 km vom Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit entfernt sind. Fahrten im Nahbereich zählen nicht.
Für Inlandsreisen können Sie bis zu 30 € pro Tag ansetzen. Dauert die Reise mehr als drei Stunden, können Sie 2,50 € pro angefangener Stunde rechnen, ab 11 Stunden steht Ihnen das volle Tagesgeld zu.Für Auslandsreisen gelten die amtlichen Höchstsätze.
Nächtigungen können Sie entweder mit einem Pauschalbetrag von 17 € oder mit den tatsächlichen Kosten (mit Beleg) absetzen.
Die aktuellen Tages- und Nächtigungsgelder finden Sie in den Lohnsteuerrichtlinien bzw. im BGBl II Nr. 434/2001 unter
Wie läuft die Zusammenarbeit in der Buchhaltung konkret ab?
1. Datenaustausch über das Online-Portal: Sie laden Ihre Belege sicher im DSGVO-konformen Portal hoch und erhalten Auswertungen.
2. Automatisierte Bankbewegungen: Bankdaten werden direkt vom Server abgerufen.
3. Import von Programmdaten: Daten aus Fakturierungsprogrammen und Online-Portalen werden integriert.
4. Zusammenführung & Auswertung: Alle Daten und Belege werden in unserer Software zusammengeführt.
5. Optional: Überweisungen & Mahnwesen: Auf Wunsch erstellen wir Überweisungsdateien und verwalten offene Posten.
6. Individuelles Reporting: Das monatliche Reporting wird auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Wir automatisieren Prozesse und reduzieren Ihren Aufwand.