Viele Steuerberater haben eine Belegschaft.
Wir eine Gemeinschaft.
Wertschätzung ist für uns mehr als nur ein Wort! Wir schätzen einander und unsere Klienten! Aus voller Überzeugung und mit hoher fachlicher Kompetenz arbeiten wir Tag für Tag für unsere
Klienten. Die größte Freude ist für uns, wenn Klienten mit Begeisterung über uns sprechen.
Höchste Qualität, Aufrichtigkeit und Integrität sind bei uns mehr als nur Grundwerte. Dafür stehen wir!
Mit diesem Anspruch werden wir für unsere
Klienten in diesen Bereichen tätig.
Auditax – am Puls der Zeit
Unsere Leistungen
Wir von Auditax in Mödling suchen für Sie die beste Buchhaltungsvariante.
Wie können wir Ihnen den Alltag erleichtern?
Spezialisiert auf Unternehmer wissen wir worauf es ankommt!
Legen Sie mit einer Gründungsberatung von Auditax den Grundstein für Ihren unternehmerischen Erfolg!
Wir analysieren die Strukturen Ihres Unternehmens und passen diese an aktuellen Anforderungen an.
Mit uns haben Sie erfahrene Partner an Ihrer Seite, die Sie in Finanzstrafrechtsverfahren kompetent berät.
Auditax ist Ihr erfahrener und leistungsstarker Steuerberater in Mödling, der Ihre Rechtsmeinung durchsetzt.
Auditax geht mit Ihnen gemeinsam konsequent gegen nicht korrekte Steuerbescheide vor.
Steuern können nicht komplett vermieden werden. Steuerbelastungen lassen sich aber durchaus optimieren. Wir überlegen uns wie Ihre Steuern optimiert werden können.
Steuernews
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Betrugsbekämpfungsgesetz 2024
Jüngst wurde das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 verabschiedet. Im Finanzstrafrecht wurden mehrere Änderungen vorgenommen, die darauf abzielen, die Bekämpfung von Betrug effizienter zu gestalten.
Änderungen bei Rückforderungsansprüchen von Corona-Förderungen
Das COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz („COFAG-NoAG“) bringt verfahrensrechtliche Änderungen mit sich. Rückforderungsansprüche aufgrund von zu viel bezahlter Corona-Förderungen werden in Form von Bescheiden ausgesprochen.
Grunderwerbsteuer: Erwerb eines Baugrundstücks und Errichtung eines Einfamilienhauses
Baukosten für ein Einfamilienhaus auf einem neu erworbenen Grundstück sind nur dann nicht in der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, wenn der Käufer als Bauherr auftritt.
Auditax Steuerberatung
Guntramsdorfer Straße 103
2340 Mödling