Steuerfreie SEG-Zulage an Ordinationshilfen

Steuerfreie SEG-Zulage an Ordinationshilfen

01.06.2026

Ordinationshilfen in Arztpraxen können unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerfreie Gefahrenzulage erhalten, wenn sie überwiegend direktem Kontakt mit potenziell infektiösen Patienten ausgesetzt sind.

Tätigkeit der Beschäftigten tatsächlich mit einer erhöhten und zwangsläufigen Gefährdung verbunden ist. Für die Steuerfreiheit müsse nachgewiesen werden, dass die Arbeitnehmerinnen überwiegend Arbeiten ausführen, die eine besondere Gefahr für Leben, Gesundheit oder körperliche Sicherheit darstellen. Der Nachweis kann nicht nur durch nachprüfbare Grundaufzeichnungen, sondern auch in anderer Weise erbracht werden. Außerdem betonte der VwGH, dass bei der Beurteilung die gesamte Arbeitszeit zu berücksichtigen sei. Dazu zählen auch unmittelbar mit der gefährdenden Tätigkeit verbundene Aufgaben, etwa notwendige Fahrten oder organisatorische Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Patientenbetreuung.

Konkretes Risikoprofil der jeweiligen Tätigkeit

Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass nicht jeder Kontakt mit Patienten automatisch eine steuerfreie Gefahrenzulage rechtfertigt. Im medizinischen Bereich komme es vielmehr auf das konkrete Risikoprofil der jeweiligen Tätigkeit an. Im Fall von Ordinationshilfen in Arztpraxen von Allgemeinmedizinern oder Kinderärzten sah der Gerichtshof jedoch eine erhöhte Infektionsgefahr als gegeben an. Gerade diese Praxen seien oft erste Anlaufstellen für akut erkrankte Menschen mit leicht übertragbaren Infektionskrankheiten. Mitarbeiter an der Anmeldung oder im unmittelbaren Patientenkontakt verfügen dabei häufig über keine besonderen räumlichen Schutzmaßnahmen.

Fazit

Die Entscheidung zeigt, dass steuerfreie Gefahrenzulagen auch außerhalb klassischer Hochrisikoberufe möglich sind, sofern die tatsächliche Gefährdung im Arbeitsalltag nachvollziehbar belegt werden kann.]]>

Aktuell

Aktuelle Tipps & Neuigkeiten

USt-Befreiung für chiropraktische Behandlungen?

01.06.2026

USt-Befreiung für chiropraktische Behandlungen?

Rechnungserhalt keine Voraussetzung für Vorsteuerabzug

01.06.2026

Rechnungserhalt keine Voraussetzung für Vorsteuerabzug

jetzt buchen

Gute Entscheidungen brauchen verlässliche Zahlen.

Wir stehen an deiner Seite, sorgen für Klarheit und übernehmen Verantwortung, wo sie gebraucht wird.

Walter von Auditax hält eine Präsentation zum Thema Steueroptimierung.