Vorsteuer- und Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht

Vorsteuer- und Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht

01.07.2026

Der Abzug von Vorsteuern und Werbungskosten aus der Anschaffung oder Errichtung eines Gebäudes ist bereits vor Erzielung von Einkünften aus der Vermietung des Gebäudes zulässig, sofern das gegenständliche Objekt zukünftig tatsächlich bzw. aus umsatzsteuerlicher Sicht mit Umsatzsteuer vermietet wird. Die Absicht, Einkünfte aus der Vermietung zu erzielen, muss klar nach außen in Erscheinung treten.

Absicht zur Vermietung lag nicht vor

Da vom Liegenschaftseigentümer weder eine bindende Vereinbarung über die Vermietung abgeschlossen noch eine sonstige derartige Handlung gesetzt wurde, lag nach Ansicht des BFG im gegenständlichen Fall die Absicht zur Vermietung nicht objektiv vor. Außerdem erachtete das BFG das Verhalten des Liegenschaftseigentümers nicht als zielstrebig, da etwa der Einbau der Klimaanlage erst 12 Jahre nach Baubeginn in Auftrag gegeben wurde. Die Werbungskosten waren somit nicht abzugsfähig.

Zum Vorsteuerabzug hielt das BFG fest, dass dafür zwar die Erbringung von Leistungen noch nicht zwingend notwendig ist. Erforderlich ist jedoch, dass die aufgenommene Tätigkeit ernsthaft auf die Erbringung von entgeltlichen Leistungen angelegt ist und dies nach außen in Erscheinung tritt. Im Rahmen einer Vermietungstätigkeit können somit Vorsteuern bereits vor der tatsächlichen Einnahmenerzielung umsatzsteuerlich berücksichtigt werden, sofern eine über die bloße Absicht hinausgehende bindende Vereinbarung oder ein sonstiger entsprechender Umstand vorliegt. Das Vorliegen einer Baugenehmigung oder die Aufnahme eines Kredits sind allein nicht ausreichend, um eine umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft zu begründen. Nach Ansicht des BFG stand daher dem Eigentümer auch kein Vorsteuerabzug zu.]]>

Aktuell

Aktuelle Tipps & Neuigkeiten

Ausschüttungsfiktion bei Gesellschafterverrechnungskonten

01.08.2026

Ausschüttungsfiktion bei Gesellschafterverrechnungskonten

Abschaffung der Grundsteuerbefreiung in Wien

01.08.2026

Abschaffung der Grundsteuerbefreiung in Wien

Zuflusszeitpunkt von handelbaren Aktienoptionen

01.08.2026

Zuflusszeitpunkt von handelbaren Aktienoptionen

jetzt buchen

Gute Entscheidungen brauchen verlässliche Zahlen.

Wir stehen an deiner Seite, sorgen für Klarheit und übernehmen Verantwortung, wo sie gebraucht wird.

Walter von Auditax hält eine Präsentation zum Thema Steueroptimierung.